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Mit öffentlichen Fördermitteln Energie sparen

Ob Sanierung im Bestand oder Neubauplanung – wir erstellen Energiekonzepte für eine nachhaltige und wirtschaftliche Gebäudenutzung.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist dabei die Grundlage, die uns der Gesetzgeber vorgibt. Darüber hinaus stimmen wir die Energiebilanzrechnungen auf die jeweiligen Programmbestimmungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab.

Als Sachverständige für die Förderprogramme der KfW sind wir in der Energieeffizienzhaus Expertenliste gelistet und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Maßnahme.

Im Rahmen der Bilanzierung von Energie-Effizienzhäusern führen wir auch die entsprechenden Nachweise, wie zum Beispiel zur Optimierung der Verluste über Wärmebrücken.